AGB
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die Beförderung von Frachtgut zwischen dem Auftraggeber mit der Firma.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Firma KTJ - Overnight wird durch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung bestimmt.
2. Der Auftraggeber steht mit der Übergabe der Sendung an die Firma KTJ - Overnight dafür ein, dass er auch ohne die Unterschrift auf der Vorderseite des Versandscheinauftrages für seine Person, als Vertreter für Dritte, sowie für weitere Personen, welche Interesse an der Sendung haben, mit allen Bedingungen, den jeweils geltenden Preislisten und Tarifen und den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma KTJ - Overnight einverstanden ist.
3. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter sind verpflichtet, die der Firma Kurierdienst & Transporte übergebenen Sendungen transportsicher zu verpacken und so zu adressieren, dass die beauftragten Transportleistungen uneingeschränkt möglich sind.
4. Die Firma KTJ - Overnight haftet gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.
5. Die Firma KTJ - Overnight ist bei der Signal Iduna versichert und gezeichnet.
6. Die Haftung der Firma KTJ - Overnight beschränkt sich auf eigenes Verschulden. Für andere Ansprüche als solche aus direkten Verlusten des Transportgutes, Beschädigungen des Transportgutes, Nachnahmeversehen, Überschreitung von Lade- und Lieferfristen haftet die Firma KTJ - Overnight nicht, es sei denn, der Firma KTJ - Overnight wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. Für Folgeschäden, entgangene Gewinne, Einkommensverluste u.ä. Schäden, wie immer sie entstanden sein mögen, haftet die Firma KTJ - Overnight nicht. Der Versender muss gewährleisten, dass der Inhalt der Sendung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
7. Die Firma KTJ - Overnight haftet bei Verlust einer Sendung höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 500,00 € (des Warenwertes pro Sendung), soweit im Versandauftrag kein höherer Wert angegeben ist. Es wird nur der tatsächliche Warenwert nicht aber der ideelle Wert versichert. Der vorgenannte Betrag gilt pro Sendung als Haftungshöchstgrenze.
Fordert der Auftraggeber eine höhere Haftung, so wird diese mit 1 % vom Versicherungswert in Rechnung gestellt, sofern vom Auftraggeber ein entsprechender Wert oder Betrag als Zusatzversicherung auf dem Versicherungsschein angegeben ist.
8. Schäden am Transportgut oder dessen Verlust muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich der Firma KTJ - Overnight anzeigen. Unterlässt der Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter die unverzügliche Anzeige des Verlustes oder der Beschädigung des Transportgutes, erlöschen seine sämtlichen Ansprüche gegenüber der Firma KTJ - Overnight.
9. Das beschädigte Transportgut ist der Firma KTJ - Overnight unverzüglich zur Begutachtung zu übergeben. Im Versicherungsfall hat die Übergabe an die zuständige Versicherung zu erfolgen.
Es besteht ein Haftungsausschluss seitens der Firma KTJ - Overnight, wenn es sich beim Transportgut um leicht zerbrechliche Ware wie z.B. Glas, Porzellan etc. handelt. Die Ware muss entsprechend vom Versender zusätzlich gekennzeichnet werden. Ebenfalls
ausgeschlossen sind verderbliche Güter, sterbliche Überreste, Kadaver, Carnetware wenn grenzüberschreitend, pornographisches oder menschenverachtendes Material, Schusswaffen und Munition sowie Gefahrgut. Die Firma KTJ - Overnight behält sich das Recht vor, jedes zum Transport übergebene Paket jederzeit zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
10. Eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen jedweder Art des Auftraggebers gegenüber Ansprüchen der Firma KTJ - Overnight aus dem Transportvertrag ist ausgeschlossen.
11. Das vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten übergebene Transportgut kann aus wichtigem Grund von amtlichen Stellen geöffnet und überprüft werden.
12. Die Firma KTJ - Overnight ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses vorzunehmenden Beförderungsleistungen durch ihrerseits zu bestimmende geeignete Transportmittel zu realisieren. Die Bestimmung des Transportmittels erfolgt ausschließlich durch die Firma KTJ - Overnight.
13. Die Firma KTJ - Overnight ist berechtigt, Dritte mit den Beförderungsleistungen zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zu beauftragen.
14. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Beförderungsleistungen stehende Daten dürfen zur Bearbeitung des Vertrages gespeichert werden. Die Speicherung der Daten unterliegt dem Datenschutzgesetz.
15. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Abzüge oder Aufrechnungen sind nicht gestattet. Bei fehlerhaften Angaben des Auftraggebers bei einer Rechnungsneuausschreibung oder –Umschreibung wird für den Mehraufwand 5,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
17. Stand 01.11.2019, Änderungen sind vorbehalten.
18. Bei einem Rechnungsbetrag von unter 100,- € bei Rechnungslegung wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben.
|